Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Leistungen

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der vorbehaltlosen Reservationsbestätigung zustande. Die vorliegenden Buchungsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder der Bestätigung. Die im Vertrag genannte Personenzahl ist auf jeden Fall zu respektieren. Für Veränderungen, die ohne unser Wissen nach Drucklegung entstanden sind, sowie für mögliche Druckfehler, für die wir uns entschuldigen, können wir keine Haftung übernehmen.

2. Preise

Die im Vertrag aufgeführten Preise in Schweizer Franken sind verbindlich. Eine Preisanpassung ist bei Einführung oder Erhöhung von Taxen, Abgaben, Steuern ist bis 3 Wochen vor Vertragsbeginn möglich.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag festgelegt. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung notwendig. Der Restbetrag ist vor der Anreise zu überweisen, oder bei der Abreise bar zu bezahlen. (siehe Vertrag)

4. Änderungen und Stornierungen (Annullierung) des Vertrages durch den Gast

Es gelten die Annullatiosbedingungen im Vertag. Sind diese nicht im Vertag festgelegt, gelten folgende Annullationsbedingungen:

  • Treten Sie 45 Tage vor dem gebuchten Datum vom Angebot zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch den Annullierungskosten-Schutz oder durch eine von Ihnen abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, werden Ihnen folgende Beträge in Prozenten des Angebotes belastet:
    • Bis 45 Tage: Bearbeitungsbegühr von CHF 100.–
    • 44–30 Tage vor Arrangementbeginn: 50 % des Arrangementpreises
    • 29–0 Tage vor Arrangementbeginn und no-show (Nicht-Erscheinen): 100% des Arrangementpreises
  • Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung; bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Bei Annullationen muss der Grund der Absage schriftlich an den Vermieter mitgeteilt werden.
  • Für den Gast empfiehlt es sich eine Annullationskostenversicherung (5% vom Gesamtpreis) abzuschliessen. Diese Versicherung deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Versicherten oder einer ihm persönlich nahe-stehenden Person. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten.
  • Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Buchung wird auf jeden Fall erhoben (ist nicht durch den Annullierungskosten-Schutz gedeckt).
  • Falls der Gast das gebuchte Arrangement nicht antreten kann, jedoch in der Lage ist, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, fallen keine Mehrkosten an.

Massgebend sind die Allgemeinen Bedingungen der Annullationskostenversicherung.

5. Höhere Gewalt

Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, welche der Vermieter nicht verhindern kann. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von uns nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so können wir Sie entweder in eine andere Wohnung umbuchen oder notfalls die Buchung kündigen. In den obengenannten Gründen erhalten Sie bei Nicht-Beanspruchung der Leistung den eingezahlten Betrag zurück, verzichten indessen auf weitere Ansprüche.

6. Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort. Der Vermieter haftet jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die vom Vermieter nicht beeinflusst werden können, wie:

  • Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift, Swimmingpool, usw.
  • Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärmemmis-sionen, z.B. Baustelle, Party, usw.

Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat jeder Teilnehmer selber aufzukommen. Die Veranstalter lehnen jegliche Haftung ab. Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Gast verursacht werden, muss der Gast vollumfänglich aufkommen. Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.

7. Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise

Für die Anreise ist der Gast selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen wie privaten Verkehr (einschliesslich Eisenbahn und Flug) usw. sowie persönlichen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der gesamte Betrag geschuldet.

8. Beanstandungen

Sollten beim Bezug des Objektes Mängel vorhanden sein, bzw. später eintreten, sollten Sie einen Schaden erleiden oder sonst Anlass zu Beanstandungen haben, ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Vermieter wird bemüht sein, angemessene Abhilfe zu leisten. Wir weisen deutlich darauf hin, dass auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche nur nach Mitteilung innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen werden kann. Diese Ansprüche sind zudem innert 10 Tagen nach Aufenthaltsdauer an den Vermieter schriftlich einzureichen, da ansonsten jeder Schadenersatzanspruch erlischt. Der Schadenersatzanspruch übersteigt in keinem Falle die Höhe der Mietsumme. Im Weiteren gilt Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird Visp (Schweiz) vereinbart.

9. Gültigkeit dieser Übersetzung

Der vorliegende Text wurde aus dem Deutschen ins Französische, Englische und Italienische übersetzt. Bei Unstimmigkeiten ist die deutsche Fassung massgebend.